Neben dem pastoralen Gremium – dem Pfarrgemeinderat – gibt es in unserer Gemeinde den Kirchenvorstand (KV).
Die Stellung und die Aufgaben des KV sind im Land Nordrhein-Westfalen im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens vom 24.07.1924 (VVG) festgelegt.
Als Rechtsträger des kath. Kirchenvermögens bedürfen Kirchengemeinden der Organe, die ihr Vermögen verwalten, Rechtsgeschäfte für sie abschließen und ihre Rechte und Interessen wahrnehmen. Diese Aufgaben hat in der Kirchengemeinde der Kirchenvorstand zu erfüllen (§ 1 Abs. 1 VVG). Der KV hat das Vermögen in der Kirchengemeinde zu verwalten und zu vertreten.
Der KV besteht aus:
In besonderen Fällen kann der stellv. Vorsitzende mit dem geschäftsführenden Vorsitz beauftragt werden. Dazu ist die Genehmigung der Erzbischöflichen Behörde erforderlich.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolgern. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle drei Jahre finden Ergänzungswahlen statt, bei denen jeweils die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder ausscheiden und neu zu wählen sind.
Mitglieder kraft Amtes
Pfarrer Wolfgang Brinkmann (Vorsitzender)
Wahlperiode 2016 – 2021
Norbert Heers
Jörg Roggel
Bernhard Brand
Ulrich Böckler
Wahlperiode 2018 – 2024
Christoph Altmiks
Klemens Morawe
Manfred Rochell
Bernhard Vahle